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   VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057   

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VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057 (https://dejure.org/2021,55852)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057 (https://dejure.org/2021,55852)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - 24 ZB 20.3057 (https://dejure.org/2021,55852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    1. SprengV § 29 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
    Zu den Voraussetzungen der Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 487/17
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
    Wann eine Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift überwiegend ausgeübt wird, kann mithilfe der herkömmlichen Auslegungsmethoden soweit konkretisiert werden, dass im Einzelfall der Umfang der sich aus dieser Vorschrift ergebenden Rechtspflicht vorhersehbar ist und ihr Handhabung nicht der Verwaltung überlassen ist (vgl. hierzu OVG NW, U.v. 5.12.2018 - 20 A 487/17 - juris Rn. 39 ff).

    Eine Tätigkeit wird dann nicht im Sinne des § 29 Abs. 2 1. SprengV überwiegend ausgeübt, wenn die für diese Tätigkeit charakteristischen Verrichtungen nur gelegentlich oder sporadisch und nicht regelmäßig und kontinuierlich vorgenommen werden, da dann insgesamt betrachtet in Bezug auf die in Rede stehende Fachkunde nicht mehr von einer diese bewahrenden, nachhaltigen Wirkung der Tätigkeitsübung ausgegangen werden kann (vgl. OVG NW, U.v. 5.12.2018 - 20 A 487/17 - juris Rn. 60).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die ihrer Verhütung und Bewältigung dienen sollen, steht aber dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, dessen Grenzen erst überschritten sind, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen mehr sein können (vgl. BVerfG, U.v. 16.3.2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 - juris Rn. 66).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
    Vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG dürfen allerdings die Anforderungen an die Darlegung nur in einer Weise gestellt werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt mit zumutbarem Aufwand noch erfüllt werden können (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
    Das Darlegungsgebot gestaltet das Zulassungsverfahren dahingehend, dass das gerichtliche Prüfungsprogramm im Zulassungsverfahren jedenfalls im Wesentlichen darauf beschränkt ist zu klären, ob der Rechtsmittelführer seine Darlegungslast erfüllt hat und die dargelegten Gründe eine Zulassung der Berufung tragen (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
    Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
    Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 142/02

    Zur Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf Privatgrundstücken

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
    Nach dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Gebot der Bestimmtheit gesetzlicher Vorschriften sind der Gesetzwie auch der Verordnungsgeber gehalten, ihre Vorschriften inhaltlich so bestimmt zu fassen, wie dies nach Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf dem Normzweck möglich ist (BVerfG, B.v. 26.8.2002 - 1 BvR 142/02 - juris Rn. 19).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
    Das Oberverwaltungsgericht muss sich aber nicht aus einem Darlegungsgemenge das heraussuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (BVerfG, B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl 2011, 338).
  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
    Dem Darlegungsgebot ist genügt, wenn der dargelegte Zulassungsgrund in der Sache auf einen der gesetzlichen Tatbestände zielt (BVerwG, B.v. 2.10.2003 - 1 B 33.03 - NVwZ-RR 2004, 220).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 B 37.09

    Zuständigkeitsfehler gem. § 46 Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG ) i.R.d.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2005 - 20 B 155/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins;

  • BVerwG, 20.02.1986 - 5 ER 265.84

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Rückzahlungspflicht für Ausbildungsförderung

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